Zum Hauptinhalt springen
Kontaktieren Sie uns – info@kanzlei-hufschmid.de

Urheberrecht


Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung eines Werkes, also eines Bildes, Fotos, Textes, Videos, Songs, Spiels oder einer Software.

Haben Sie Fotos oder Texte unberechtigt im Internet oder z. B. in der Broschüre Ihres Unternehmens genutzt und haben Sie eine Abmahnung erhalten, helfen wir Ihnen gerne. Aber auch wenn Sie Fotograf, Grafiker oder Autor sind und eine Verletzung Ihrer Urheberrechte feststellen mussten, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Unberechtigte Nutzung im Urheberrecht

Die unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ist das größte Problem im Bereich Urheberrecht, das Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen betrifft. Denn das Urheberrecht bewirkt vor allem, dass allein der Urheber sein „Werk“ verwerten, also nutzen darf.

Dazu gehört nicht zuletzt auch das alleinige Recht, sein Werk zu nutzen, was heutzutage vor allem wichtig ist, wenn es um die Nutzung von Fotos und Texten im Internet geht. Werden fremde Fotos, Texte, Grafiken oder andere Werke z. B. auf der Unternehmenshomepage ohne Erlaubnis des Urhebers genutzt oder z. B. Songs und Filme in „Tauschbörsen“ (illegales Filesharing) zum Download angeboten, ist das meist eine Urheberrechtverletzung.

Abmahnung als Folge von Verletzungen des Urheberrechts

Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen kann im Falle einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung durch den Urheber treffen. Eine solche Abmahnung ist dann verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Forderungen nach Kostenersatz (der Anwaltskosten) und Schadensersatz. So wird eine Abmahnung schnell eine kostspielige Angelegenheit. Und gerade im World Wide Web sind Urheberrechtverletzungen häufiger denn je, da die Veröffentlichung und Vervielfältigung fremder Werke hier besonders einfach ist.

Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Wurde Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung zugestellt? Ist der Grund dafür, dass Sie im Internet (Unternehmenswebsite, Facebook, Instagram etc.) oder z. B. in Ihrer Printwerbung unberechtigt Fotos und Texte genutzt oder den Urheber nicht korrekt genannt und die Quellenangabe nicht korrekt gesetzt haben? Dann helfen wir Ihnen.
Wir klären, ob die Abmahnung berechtigt ist, und prüfen, welche rechtlichen Schritte nun richtig sind, wie z. B. das Verhandeln eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs oder die Abwehr einer unberechtigten Abmahnung!

Einstweilige Verfügung

Neben einer Abmahnung droht im Urheberrecht, wie auch im Markenrecht oder Wettbewerbsrecht, außerdem der Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung. Vor allem, wenn man auf eine Abmahnung nicht reagiert oder in besonders eiligen Fällen, hat man nach der Verletzung des Urheberrechts unter Umständen bald Post vom Gericht im Briefkasten.

Wurde Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt, besteht akuter Handlungsbedarf! In diesem Fall sollten Sie unverzüglich Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten können: entweder um bei Vorliegen eines Rechtsverstoßes mit einer Abschlusserklärung eine Klage und weitere Kosten zu verhindern oder um mit einem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen.

Urheberrechtsverletzung aktiv abmahnen

Ist man Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes, muss man sich hingegen Urheberrechts­verletzungen nicht gefallen lassen. Vielmehr sollte man mit Nachdruck und anwaltlicher Unterstützung dagegen vorgehen. Wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, erhält eine Abmahnung und wird zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung verpflichtet (Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs­erklärung). Dem Urheber steht in der Regel hingegen ein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten und meist ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Haben Sie eine Verletzung Ihrer Urheberrechte entdeckt, sprechen Sie uns gerne an. Wir kümmern uns um die Abmahnung des Rechtsverstoßes, beantragen wenn notwendig den Erlass einer einstweiligen Verfügung und fordern für Sie Ersatz der entstehenden Anwaltskosten und Schadensersatz – bei Bedarf auch gerichtlich.

Unsere Leistungen im Urheberrecht im Überblick:

  • Prüfung der Schutzfähigkeit von Werken (Fotos, Texte etc.)
  • Nutzung von Bildern und Texten im Internet / Social Media
  • Erstellung und Abschluss von Lizenzverträgen (Verlagsvertrag / Autorenvertrag etc.)
  • Klärung von Fragen zum Fotorecht (Erstellung von AGB z. B. für Fotografen)
  • Klärung von Fragen zu Recht auf Namensnennung, Schutz vor Entstellung, Bearbeitung
  • Erstellung und Abwehr von Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung (Bildklau, Textklau etc.)
  • Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung, Rückruf etc.
Rechtliche Unterstützung

Nutzen Sie unsere Expertise.
Bundesweit und digital.


Sie haben ein rechtliches Anliegen und möchten wissen, wie Ihre Chancen stehen? Fordern Sie jetzt eine kostenlose Ersteinschätzung an – schnell, unkompliziert und verbindlich.
  • Online-Beratung
  • Zufriedene Mandanten
  • Schnelle Rückmeldung
Rechtsanwalt Alexander Hufschmid

Alexander Hufschmid

Rechtsanwalt
Rechtsgebiete
Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung

Über 450 Mandanten haben uns mit Bestnote bewertet

Jederzeit gerne wieder..

Einfacher Kontakt per Mail. Dadurch eine Menge Zeitersparnis. Habe mich gut beraten gefühlt und das…
HJ

sehr kompetent und hilfreich

hatte eine allgemeine Frage gestellt und sofort sehr detailierte und hilfreiche Antwort bekommen
DB

Professionalität

Ich bin mit dem Anwalt und der Kanzlei sehr zufrieden, das Problem wurde schnell gelöst. Ich empfeh…
CM

Empfehlenswert

Gute Beratung (telefonisch und per Mail), übersichtliche WebAkte, innerhalb von 5 Monaten einen Ter…
DH

Schnelle Kontaktaufnahme und erste Schritte

Die Kanzlei Hufschmid hat mich schnell und unkompliziert über die Rechtslage informiert und in Absp…
ST

topp Anwalt

Kann ich nur empfehlen. Unkompliziert und schnell, hat schon öfter mit zutun und werde ihn jederzei…
FR