Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung eines Werkes, also eines Bildes, Fotos, Textes, Videos, Songs, Spiels oder einer Software.
Haben Sie Fotos oder Texte unberechtigt im Internet oder z. B. in der Broschüre Ihres Unternehmens genutzt und haben Sie eine Abmahnung erhalten, helfen wir Ihnen gerne. Aber auch wenn Sie Fotograf, Grafiker oder Autor sind und eine Verletzung Ihrer Urheberrechte feststellen mussten, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Unberechtigte Nutzung im Urheberrecht
Die unberechtigte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ist das größte Problem im Bereich Urheberrecht, das Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen betrifft. Denn das Urheberrecht bewirkt vor allem, dass allein der Urheber sein „Werk“ verwerten, also nutzen darf.
Dazu gehört nicht zuletzt auch das alleinige Recht, sein Werk zu nutzen, was heutzutage vor allem wichtig ist, wenn es um die Nutzung von Fotos und Texten im Internet geht. Werden fremde Fotos, Texte, Grafiken oder andere Werke z. B. auf der Unternehmenshomepage ohne Erlaubnis des Urhebers genutzt oder z. B. Songs und Filme in „Tauschbörsen“ (illegales Filesharing) zum Download angeboten, ist das meist eine Urheberrechtverletzung.
Abmahnung als Folge von Verletzungen des Urheberrechts
Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen kann im Falle einer Urheberrechtsverletzung eine Abmahnung durch den Urheber treffen. Eine solche Abmahnung ist dann verbunden mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Forderungen nach Kostenersatz (der Anwaltskosten) und Schadensersatz. So wird eine Abmahnung schnell eine kostspielige Angelegenheit. Und gerade im World Wide Web sind Urheberrechtverletzungen häufiger denn je, da die Veröffentlichung und Vervielfältigung fremder Werke hier besonders einfach ist.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Wurde Ihnen bereits eine einstweilige Verfügung zugestellt? Ist der Grund dafür, dass Sie im Internet (Unternehmenswebsite, Facebook, Instagram etc.) oder z. B. in Ihrer Printwerbung unberechtigt Fotos und Texte genutzt oder den Urheber nicht korrekt genannt und die Quellenangabe nicht korrekt gesetzt haben? Dann helfen wir Ihnen.
Wir klären, ob die Abmahnung berechtigt ist, und prüfen, welche rechtlichen Schritte nun richtig sind, wie z. B. das Verhandeln eines (außer-)gerichtlichen Vergleichs oder die Abwehr einer unberechtigten Abmahnung!
Einstweilige Verfügung
Neben einer Abmahnung droht im Urheberrecht, wie auch im Markenrecht oder Wettbewerbsrecht, außerdem der Erlass einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung. Vor allem, wenn man auf eine Abmahnung nicht reagiert oder in besonders eiligen Fällen, hat man nach der Verletzung des Urheberrechts unter Umständen bald Post vom Gericht im Briefkasten.
Wurde Ihnen eine einstweilige Verfügung zugestellt, besteht akuter Handlungsbedarf! In diesem Fall sollten Sie unverzüglich Kontakt zu uns aufnehmen, damit wir rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten können: entweder um bei Vorliegen eines Rechtsverstoßes mit einer Abschlusserklärung eine Klage und weitere Kosten zu verhindern oder um mit einem Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung vorzugehen.
Urheberrechtsverletzung aktiv abmahnen
Ist man Schöpfer eines urheberrechtlich geschützten Werkes, muss man sich hingegen Urheberrechtsverletzungen nicht gefallen lassen. Vielmehr sollte man mit Nachdruck und anwaltlicher Unterstützung dagegen vorgehen. Wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, erhält eine Abmahnung und wird zur Unterlassung der Urheberrechtsverletzung verpflichtet (Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung). Dem Urheber steht in der Regel hingegen ein Anspruch auf Ersatz der Anwaltskosten und meist ein Anspruch auf Schadensersatz zu.
Haben Sie eine Verletzung Ihrer Urheberrechte entdeckt, sprechen Sie uns gerne an. Wir kümmern uns um die Abmahnung des Rechtsverstoßes, beantragen wenn notwendig den Erlass einer einstweiligen Verfügung und fordern für Sie Ersatz der entstehenden Anwaltskosten und Schadensersatz – bei Bedarf auch gerichtlich.
Unsere Leistungen im Urheberrecht im Überblick:
- Prüfung der Schutzfähigkeit von Werken (Fotos, Texte etc.)
- Nutzung von Bildern und Texten im Internet / Social Media
- Erstellung und Abschluss von Lizenzverträgen (Verlagsvertrag / Autorenvertrag etc.)
- Klärung von Fragen zum Fotorecht (Erstellung von AGB z. B. für Fotografen)
- Klärung von Fragen zu Recht auf Namensnennung, Schutz vor Entstellung, Bearbeitung
- Erstellung und Abwehr von Abmahnung oder einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung (Bildklau, Textklau etc.)
- Durchsetzung von Ansprüchen auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft, Vernichtung, Rückruf etc.
[contact-form-7 id=”733″ title=”Nachricht schreiben Urheberrecht”]