Kennzeichen als eingetragene Marken zu schützen und gegen Markenverletzungen Dritter vorzugehen ist eine sinnvolle Investition. Denn Marken sind werthaltige Wirtschaftsgüter. Das sollten Sie bereits denken, sobald Sie eine Marke für ein neues Unternehmen, Projekt oder Produkt etablieren wollen.
Wollen Sie eine Marke schützen, den Schutzumfang anpassen oder Ihre Marke effizient verteidigen, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.
Im Vorfeld der Markenanmeldung: Schutzfähigkeit prüfen
Markenschutz entsteht meist durch Eintragung in Markenregister, z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Bevor eine Marke zur Eintragung angemeldet wird, ist zu prüfen, ob die „Marke“ schutzfähig ist. Denn nicht jedes Wort, nicht jede Grafik kann als Marke eingetragen werden.
Deshalb beginnt die Beratung im Markenrecht mit der Prüfung der Schutzfähigkeit des Kennzeichens, wenn Sie eine Wortmarke, Bildmarke, Wortbildmarke etc. schützen wollen. Besteht Schutzfähigkeit, findet eine Prüfung statt, ob ggfs. ähnliche Marken existieren, um rechtliche Kollisionen mit bestehenden Marken zu verhindern (umfassende Markenrecherchen und rechtliche Bewertung der Rechercheergebnisse).
Markenanmeldung & Markenverwaltung
Ist ein Kennzeichen schutzfähig, wird es zur Eintragung als Marke angemeldet. Eingetragen werden Marken dann in unterschiedlichen Markenklassen – also Waren- bzw. Dienstleistungskategorien, für die die Marke später genutzt werden soll. Für welche Klassen eine Eintragung sinnvoll ist, ist eine unternehmerische Entscheidung, ebenso wie die Entscheidung, in welchen Ländern Markenschutz sinnvoll ist. Beides ist dabei von strategischen Überlegungen abhängig.
Weil für die Eintragung der Marke Gebühren fällig werden, die vom Schutzumfang der Marke (v. a. Anzahl der Klassen) definiert werden, sind Kosten und Nutzen einer bestimmten Eintragung gründlich gegeneinander abzuwägen. Denn zu umfangreiche Markenanmeldungen verursachen zu hohe Kosten, zu kurz greifende Anmeldungen führen zu Lücken im Markenschutz.
Auf Grundlage Ihrer unternehmerischen Entscheidung definieren wir den optimalen Schutzumfang für Ihre Marke und veranlassen die entsprechende Eintragung.
Nach der Anmeldung kümmern wir uns bei Bedarf um die Markenverwaltung (Überwachung der Marke, ggfs. Kollisionen etc.) und um die Verlängerung des Markenschutzes. Denn markenrechtlicher Schutz ist zunächst zeitlich auf 10 Jahre beschränkt.
Lizenzrecht: Markenlizenzvertrag & Co.
Marken sind nicht nur ein Abwehrrecht, um eigenes geistiges Eigentum zu schützen: Vielmehr sind Marken Rechte, mit denen Unternehmen über Lizenzverträge aktiv „arbeiten“ können. Einerseits, indem sie eigene Marken an Dritte lizenzieren und mit der Lizenzvergabe über Lizenzgebühren (einmalig oder laufend) selbst Umsatz generieren. Andererseits, indem Unternehmen Fremdmarken einlizenzieren, um mit erfolgreichen Marken Dritter Geld zu verdienen.
Benötigen Sie Unterstützung, wenn es um einen Markenlizenzvertrag geht, sprechen Sie uns gerne an. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln für Sie Verträge für Markenlizenzen oder setzen Ihre Rechte aus solchen Verträgen gegenüber Ihrem Vertragspartner effektiv durch!
Gegen Markenverletzungen effektiv vorgehen
Ein wichtiger Aspekt des Markenrechts ist die rechtliche Verteidigung von Markenrechten. Gegen Markenverletzungen bzw. Markenrechtsverletzungen sollten Markenrechtsinhaber konsequent mit Unterstützung von einem Rechtsanwalt für Markenrecht vorgehen, vor allem im Zusammenhang mit Produktpiraterie, Nachahmungen bzw. Plagiaten. Denn vor allem in diesen Bereichen entstehen häufig erhebliche ökonomische Schäden und Imageschäden, vor allem wenn minderwertige Plagiate und Nachahmerprodukte in den Handel gelangen.
Wir unterstützen Sie in einer solchen Situation mit entschlossenem Vorgehen und reagieren für Sie – falls nötig auch sehr kurzfristig! Markenrechtliche Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und Klagen auf Schadensersatz und ggfs. die Vernichtung von Plagiaten sind dann mögliche rechtliche Schritte, die es einzuleiten gilt.
Unsere anwaltlichen Leistungen im Markenrecht für Unternehmen und Unternehmer:
- Prüfung der Schutzfähigkeit einer Marke (Wortmarke, Bildmarke, 3D-Marke etc.)
- Beratung zum notwendigen / sinnvollen Schutzumfang (Markenklassen)
- Markenanmeldung bzw. Eintragung der Marke (Deutschland, Europa, international)
- Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen
- Verwaltung von Marken / Markenportfolios (Überwachung und Verlängerung)
- Markenlizenzen / Abgrenzungsvereinbarungen / Markenübertragung
- Durchführung von Löschungsverfahren (Markenlöschung)
- Vertretung bei Markenverletzungen (Markenpiraterie, Plagiate / Fälschungen etc.) durch Dritte:
- Abmahnung von Markenverletzungen,
- Anspruch auf Unterlassung und Rückruf,
- Unterlassungsklage & Schadensersatz-Klage,
- Anspruch auf Vernichtung von Markenplagiaten etc.
- Abwehr von Abmahnungen, Schadensersatzforderungen etc. außergerichtlich und vor Gericht
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