Unsere letzten Rechtstipps nach der Thomas Cook Insolvenz sind schon einige Zeit her. Aber wir waren fleißig, weshalb es nun wieder einmal einen Rechtstipp über den aktuellen Stand der Dinge gibt:
Unsere Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland waren nicht erfolgreich. Das ist die schlechte Nachrichten – die gute Nachricht dabei ist aber, dass uns das Gericht letztendlich davon überzeugt hat, dass die ZURICH Pauschalreisenversicherungen doch eigentlich 100% zahlen müsste. Aus diesem Grund haben wir mittlerweile schon viele Klagen gegen die ZURICH eingereicht.
Was sagen die Gerichte? Muss die ZURICH 100% zurückzahlen und nicht nur eine niedrige Quote?
Es gibt bis heute noch keine Urteile in unseren Klagen. Erste Hinweise geben jedoch Anlass zur Hoffnung, in den ersten mündlichen Verhandlungen hat das Amtsgericht Frankfurt einen Hinweis erteilt, dass für beide Seiten gute Argumente sprächen. Erste Urteile gibt es Ende OKtober 2021.
Was können Wir für Sie tun?
Sind Sie auch von der Insolvenz von
- Thomas Cook Signature
- Thomas Cook Signature Finest Selection
- Thomas Cook International (TCI)
- Neckermann Reisen
- ÖGER TOURS
- Bucher Reisen
- Air Marin
betroffen? Dann kontaktieren Sie uns, am besten über das entsprechende Formular auf unserer Homepage. Ihre erste Anfrage bei unserer Kanzlei ist für Sie immer kostenlos. Wir rechnen gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Einfache Kommunikation mithilfe unserer Online WebAkte
Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!
Hier finden Sie unseren Fragebogen zum Download oder Online ausfüllen:
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt