Die Firma „Deutsches Firmenregister zur Erfassung inkl. USt-IdNr” (DR Verwaltung AG) aus Bonn verschickt in großer Anzahl an Gewerbetreibende ein “vermeintliches” behördliches Formular zur „Erfassung von gewerblichen Firmendaten“.
Es handelt sich nicht um ein Schreiben einer Behörde
Das Schreiben ist eng beschrieben und hat die Optik eines typischen behördliches Formular, in denen man seine Firmendaten überprüfen soll. Im unteren Teil des Fließtextes wird jedoch sehr versteckt ausgeführt, dass die Veröffentlichung jährlich 398,88€ kostet und ein Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren geschlossen wird.
Wenn man dieses Formular nun unterschreibt und zurückschickt, erhält man nach kurzer Zeit eine Rechnung über ca. 950€ brutto.
Sie haben das Formular unterschrieben? Das können Sie tun:
Wenn Sie das Formular vorschnell unterschrieben haben, ist schnelles Handeln wichtig: Schicken Sie ein Schreiben an die „DR Verwaltung AG“, in dem Sie die Anfechtung und hilfsweise die Kündigung erklären. Erklären Sie in dem Schreiben auch Ihre Gründe für die Anfechtung, wie z. B. dass Sie sich nicht bewusst waren überhaupt einen teuren Vertrag abzuschließen. Versenden Sie das Schreiben z. B. entweder per Fax (mit Sendebericht) oder per Einschreiben. Den Zustellnachweise müssen Sie mindestens drei Jahre lang aufbewahren.
Die DR Verwaltung AG wird dies erfahrungsgemäß jedoch nicht akzeptieren und die Forderung weiterhin geltend machen und auch Inkassounternehmen beauftragen. Unserer Kenntnis nach gibt es hierzu noch keine Urteile.
Falls Sie rechtliche Hilfe benötigen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Gerne erklären wir für Sie bereits die Anfechtung, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt