Uns liegt aktuell eine Abmahnung der ASG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Berlin vor. Einer unserer Mandanten wurde abgemahnt, da dieser unberechtigt ein Foto von einem amerikanischen Fotgrafen (Tom Hussey aus Dallas) auf seiner Homepage verwendet haben soll.
Unser Mandant wird aufgefordert einen Schadenersatz in Höhe von 4.000,00 € und Anwaltskosten für das Erstellen der Abmahnung in Höhe von 995,00 € zu bezahlen.
So können wir Ihnen helfen:
Zunächst prüfen wir, ob die Abmahnung berechtigt und formell richtig ist. Falls an dem Vorwurf etwas dran ist, erstellen wir für Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung – es reicht nämlich nicht, wenn Sie das Bild einfach nur löschen. Sie erhalten zudem von uns Tipps, wie Sie sich künftig richtig verhalten. Zusätzlich verhandeln wir mit der Gegenseite über die Höhe der Forderung. Meist sind die Beträge in Abmahnungen sehr hoch angesetzt. Wenn die Abmahnung berechtigt ist, kommt man nicht ohne eine Zahlung an die Gegenseite weg. Aber wir helfen Ihnen die finanzielle Belastung so gering wie möglich zu halten.
Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage
Haben Sie auch eine Abmahnung wegen einem Fotos oder Bild bekommen? Dann schreiben Sie uns völlig unverbindlich. Unter diesem Rechtstipp finden Sie ein Kontaktformular, alternativ finden Sie hier weitere Kontaktmöglichkeiten. Wir freuen uns über Ihre Anfrage!
Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten weltweit.
Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt