Klagen: Unwirksame automatische Vertragsverlängerung bei Parship / Elitepartner

Immer wieder wenden sich Mandanten an uns, da Sie erst nach einer Abbuchung von Ihrem Konto bzw. der Zusendung einer Rechnung darauf aufmerksam wurden, dass sich eine ihrer Mitgliedschaften/ein Abonnement automatisch verlängert hat, ohne dass Sie dies beabsichtigt hatten. Wurde man über diesen Automatismus vorab ausreichend informiert, ist die Verlängerung an sich auch rechtskräftig, bis auf eine Ausnahme: Verträge mit Dating-Portalen können laut Urteil des Bundesgerichtshofs jederzeit gekündigt werden.

Erfolgreiche Klagen gegen Parship

Seit vielen Jahren vertreten wir zahlreiche Mandanten gegen das online Dating-Portal Parship. In letzter Zeit geht es dabei vermehrt um ungewollte Vertragsverlängerungen. Kommt es zu einem Rechtsstreit, weil ehemalige Parship-Kunden die Vertragsverlängerung nicht akzeptieren, lässt sich Parship (bzw. richtigerweise die Firma PE Digital) meist durch

  • Rechtsanwältin Dr. Stefanie Wegener aus Hamburg oder auch
  • Rechtsanwalt Alexander Pixa aus Regensburg

und im Mahnverfahren (Mahnbescheid) durch die

  • Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau

vertreten.

Nach unserer Antwort auf die Klage von Parship, wurde die Klage entweder auf Kosten von Parship zurückgenommen, oder wir haben uns auf einen niedrigeren Betrag geeinigt oder es kam zu einem Gerichtsurteil. Bisher waren diese fast immer im Sinne unserer Mandanten. Wir können aber natürlich nicht garantieren, dass ein Urteil für unsere Mandanten zufriedenstellend ausfällt, da letztendlich immer der zuständige Richter entscheidet.

Auch Ihr Vertrag wurde unbeabsichtigt verlängert bzw. Sie wollen Ihren Vertrag mit Parship kündigen?

Wenn Ihnen bereits eine Klage zugestellt wurde, können wir uns in Ihrem Namen entweder gegen diese wehren oder wir verhandeln mit der Gegenseite und einigen uns auf einen niedrigeren Betrag. Welche Lösung für Sie in Frage kommt, besprechen wir dann individuell mit Ihnen, nachdem wir die jeweiligen Umstände geprüft haben.

Wer trägt die Kosten des Verfahrens?

Auf unserer Homepage finden Sie einen Fragebogen zu Parship/ Elitepartner zum Download oder Online-Ausfüllen, eine Erstanfrage ist dabei für Sie immer kostenlos. Sollten Sie uns anschließend beauftragen und eine Rechtschutzversicherung haben, kann die Abrechnung über diese erfolgen. Auch ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ist möglich, sollten Sie nicht viel Geld zur Verfügung haben. Sprechen Sie dies am besten einfach in Ihrer Erstanfrage an.

Mithilfe unserer Online-WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, Ihr Wohnort spielt für uns keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parship/ Elitepartner – Vorsicht vor ungewollter Vertragsverlängerung

Viele Nutzer melden sich bei Elitepartner oder Parship für eine 6-monatige Mitgliedschaft an, obwohl diese teurer ist, als eine Mitgliedschaft für 12 Monate. Doch man hofft natürlich, dass die Zeit der Partnersuche begrenzt ist und möchte daher auch die Dauer der Mitgliedschaft möglichst kurz halten.

Den meisten ist dabei jedoch nicht klar, dass sich ihre Mitgliedschaft in einem der Portale der Betreiberfirma PE Digital GmbH automatisch um dieselbe Laufzeit verlängert, sollten sie nicht fristgerecht kündigen. Häufig geschieht dies sogar zu höheren Monatskosten, als man zuvor gezahlt hat.

Ungewollte Verlängerung der Vertrags – was nun?

Laut aktuellen Gerichtsentscheidungen handelt es sich bei Verträgen mit Partnerbörsen um sogenannte „Verträge höherer Art“ und für diese gilt ein gesondertes Kündigungsrecht. Häufig ist eine Beendigung des Vertrags zu jedem Zeitpunkt möglich, auch während der Erstlaufzeit.

Sollten Sie von einer ungewollten Vertragsverlängerung betroffen sein, können Sie nach der derzeitigen Rechtsprechung Ihr Geld zurück fordern, bzw. müssen gar nicht erst bezahlen.

Keine Kündigung per E-Mail?

Trotz eines gegenteiligen Urteils des Bundesgerichtshofs wurden früher Kündigungen per Email nicht akzeptiert. Mittlerweile werden Kündigungen per E-Mail aber akzeptiert, aber es kann deswegen immer noch zu Problemen und ungewollten Vertragsverlängerungen kommen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Zunächst einmal sollten Sie Parship/ Elitepartner zur Rückzahlung Ihres Geldes bzw. den Verzicht auf die Forderung schriftlich einfordern und dabei eine Frist von z.B. zehn Tagen setzen. Auch wenn dies vermutlich leider noch nicht dazu führt, dass Sie ihr Geld zurückerhalten, können wir so Parship/ Elitepartner nachträglich unsere Anwaltskosten “in Rechnung stellen”. Sie sollten das Geld möglichst nicht selbst einfach zurückbuchen, da dies häufig zu Komplikationen führt. Vor allem nicht, wenn Sie mit PayPal bezahlt haben.

Falls Sie bei der Formulierung der Forderung Hilfe benötigen oder auch im Anschluss daran, können Sie uns gerne kontaktieren. Sie erhalten zunächst Tipps für das weitere Vorgehen, bei einer Erstanfrage entstehen für sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen. Mithilfe unserer Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parship & Elitepartner: Teurer Wertersatz nach Widerruf – aktuelle Rechtslage!

An Parship oder Elitepartner kommt man kaum vorbei, wenn man auf der Suche nach einem Datingportal ist. Beide Portale werden von der Firma PE Digital GmbH (Speersort 10, 20095 Hamburg) betrieben und alssen sich ihre Werbung im Fernsehen, Radio und Plakaten einiges kosten. Nach Werbeaussage von Parship “verliebt sich alle 11 Minuten ein Single”. Also versucht man nun sein Glück und meldet sich bei Parship an um das Datingportal zu testen. Parship klärt bei der Registrierung darüber auf, dass man ein 14-tägiges Widerrufsrecht besitzt. Na dann kann es ja gar nicht teuer werden, wenn einem Parship nicht gefällt.

Wirksamer Widerruf innerhalb von 14 Tagen

Entscheidet man sich den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, erleben viele eine böse Über­raschung: Parship akzeptiert zwar den Widerruf will aber für die bisherige Nutzung einen “Wertersatz” in Höhe von ca. 300€ u.a. für die bisher vermittelten Kontakte.

Amtsgericht Hamburg: Forderung von Parship/ Elitepartner ist unberechtigt

Wir halten die Forderung von Parship und Elitepartner für unberechtigt. Parship begründet seine Forderung mit einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 02.03.2017 (Az. 3 U 122/14); Gegenstand dieses Verfahrens waren jedoch wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Irreführung. Das Hanseatische Oberlandes­gericht hat nicht festgestellt, ob die Berechnung des Wertersatzes richtig oder falsch ist. Das Amtsgericht Hamburg ist ebenfalls unserer Meinung und hat mit Urteil vom 21.11.2017 (Az. 25s C 373/17) festgestellt, dass Parship keinen Wertersatz verlangen kann. Begründet wird dies damit, dass Parship seine Kunden nicht ausreichend über die Folgen des Widerrufs belehrt hat. Parship habe demnach gegen §§ 357 Absatz 8 Satz 1 BGB verstoßen. Das Amtsgericht hat die Berufung jedoch zugelassen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Parship lässt Forderung durch Inkasso abilita GmbH eintreiben

Da es jedoch noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage gibt, zeigt sich Parship weiterhin unbeeindruckt und beauftragt sogar ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung der Forderung. Meist wird das Inkassobüro abilita GmbH (Prüfeninger Str. 20, 93049 Regensburg) beauftragt.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Parship und Elitepartner (PE Digital GmbH) zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Parship und Elitepartner veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Parship verschickt Mahnbescheide an Kunden: So reagieren Sie richtig. Inkasso durch die Firma Debitor-Inkasso GmbH [PE Digital GmbH]

Über die Wertersatz-Falle von Parship (PE Digital GmbH) nach einem Widerruf haben wir bereits in einem früheren Rechtstipp berichtet.

Mahnbescheide durch Debitor-Inkasso GmbH

Parship beauftragt nicht nur die Inkasso abilita GmbH sondern auch die Debitor-Inkasso GmbH aus Bad Schwartau mit der Eintreibung der Forderung. Diese verschickt an Kunden von Parship Mahnbescheide und fordert offene Mitgliedsbeiträge in einem hohen dreistelligen Bereich. Den Mahnbescheid sollte man nicht ignorieren, da Parship später sonst einen Gerichtsvollzieher beauftragen kann. Wenn man sich gegen die Forderung zur Wehr setzen will, muss man innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen.

Ist die Forderung von Parship berechtigt?

Diese Frage kann man nicht pauschal beantworten. Denkbar sind zum Beispiel folgende Fälle:

  • Wenn man sich auf parship.de angemeldet hat und den Vertrag nie widerrufen oder später gekündigt hat, hat Parship in den meisten Fällen Anspruch auf Zahlung der monatlichen Beiträge. Aber auch in diesen Fällen sollte man prüfen, ob die Forderung nicht zu hoch ist. Außerdem sollte man dann auch auf jeden Fall sichergehen, dass der Vertrag beendet ist und keine neuen Gebühren anlaufen.
  • Hat man den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung widerrufen sieht es anders aus: In diesen Fällen empfehlen wir den Mahnbescheid nicht zu akzeptieren, da wir diese Forderung für unberechtigt halten. So sieht es auch das Amtsgericht Hamburg und hat hier uns bereits Recht gegeben.

Wir prüfen für Sie gerne das bestmögliche Vorgehen und legen für Sie auch Widerspruch gegen die Forderung ein.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

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Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt