Abofalle “wowdating.de” der Firma Interyard – so reagieren Sie richtig

Die Konkurrenz beim Thema “Dating-Abofallen” ist leider sehr groß, viele Betreiber versuchen möglichst viele “Kunden” zu bekommen. Die Firma Interyard hat eine neue Seite wowdating.de. Hierbei handelt es sich bereits optisch um eine Kopie von den bekannten Portal bumshub.de

Auch hier wird dem Kunden ein 1€ Schnupperangebot angeboten – und versteckt am Ende der Bestellung steht im Kleingedruckten, dass sich der Vertrag nach dem Schnupperangebot um monatlich 89,90 Euro mit 6 Monaten Laufzwit verlängert. Und auf einmal soll man 539,40 Euro zahlen.

Falls Sie von der Rechnung überrscht sind: Zahlen Sie nichts – aber Sie sollten reagieren

In unserem früheren Rechtstipp finden Sie Tipps, was und wie Sie der Gegenseite schreiben sollten. Wir empfehlen nicht den “Kopf in den Sand zu stecken” und alles zu ignorieren. Nehmen Sie sich die Zeit und schreiben Sie die Interyard zumindest einmal (richtig) an. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie uns gerne.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

Sie erhalten von uns keinerlei Post nach Hause, außer Sie wünschen dies ausdrücklich. Wir legen für Sie eine passwortgeschützte WebAkte an und Sie erhalten eine E-Mail, wenn wir Ihnen eine neue Nachricht geschickt haben. Für uns gilt die anwaltliche Schweigepflicht, alles was Sie uns erzählen behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über Interyard zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Interyard veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

Interyard GmbH: neue Abofalle „bumshub.de“: 1€-Testzugang verlängert sich auf monatlich 89,90€

Wie bereits bei den Dating-Portalen dailyflirt.de und seitensprungrevier.de soll der Nutzer auch bei bumshub.de in eine Abofalle gelockt werden.

Direkt nach der verpflichtenden Registrierung erhält man als „persönliches Willkommensgeschenk“ einen Gutschein, mit dem man das Portal 14 Tage für nur 1€ testen kann. Um wohl den Druck sich anzumelden zu erhöhen, ist dieses „Geschenk“ nur 24 Stunden abrufbar.

Durch fette rote Schrift wird der Nutzer darauf hingewiesen, dass es sich bei dem 1€ / Monat um eine Einmalzahlung handelt. Gibt man anschließend seine Kontodaten ein, erhält man eine Übersicht über die Vertragsleistungen. Hier steht dann im Kleingedruckten, dass sich die Schnuppermitgliedschaft automatisch um eine sechsmonatige Mitgliedschaft für 89,90€ monatlich verlängert, sollte der Nutzer nicht fristgerecht kündigen. Das ergibt eine Forderung von mindestens 539,40€, die man an die Firma Interyard GmbH zahlen soll.
Neben den AGB und der Datenschutzbestimmung muss man auch die Widerrufsbelehrung bestätigen wodurch man auf die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen verzichtet. Wir sind jedoch der Ansicht, dass weiterhin ein Widerrufsrecht besteht.

Wir empfehlen keine Zahlung zu leisten

In unserem früheren Rechtstipp haben wir bereits Tipps gegeben, wie Sie selbst am Besten reagieren können. Sollten Sie näheren Informationen oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

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Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Interyard veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

secretmilfs.ch Abofalle: 14 Tage 1-CHF-Testzugang erhöht sich auf monatlich 89,90 CHF (Firma Interyard GmbH)

Die interyard GmbH betreibt das schweizer Datingportal secretmilfs.ch. Hier hat man die Möglichkeit 14 Tage lang für 1 CHF das Portal zu testen. Bei der Anmeldung wird deutlich darauf hingewiesen, dass man nur 1 CHF für 14 Tage zahlt. Eine Seite weiter findet man jedoch am rechten Rand versteckt einen Hinweis, dass sich der Vertrag nach den 14 Tagen automatisch um monatlich 89,90 CHF verlängert. Mit einer mindestens MIndestvertragslaufzeit von sechs Monaten, weshalb man mindestens 539,40 CHF zahlen muss. Wenn man nicht reagiert verlängert sich der Vertrag monatlich sogar immer weiter.

Wie soll man auf die Zahlungsaufforderung reagieren?

Reagiert man auf die ersten Rechnungen und Mahnungen nicht, kann Interyard ein Inkassobüro oder Anwaltskanzlei mit der Einziehung der Forderung beauftragen. Achtung: Es wird nur der fällige Betrag in Rechnung gestellt. Wenn man nur diesen Betrag zahlt, wird man sehr wahrscheinlich auch für die kommenden Monate weitere Rechnungen von interyard erhalten.

Daher empfehlen wir den Vertrag anzufechten, zu widerrufen und hilfsweise zu kündigen. Und zwar vorab per E-Mail und dann z. B. per Einschreiben, damit man einen Zustellnachweis erhält.

Unserer Mandanten berichten uns, dass deren eigene Schreiben meist vollständig ignoriert werden. Nur selten erhalten diese eine Kündigungsbestätigung.

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Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

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Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten auch aus der Schweiz.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Interyard veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

dailyflirt.de & seitensprungrevier.de Abofalle: 1€-Testzugang verlängert sich auf monatlich 89,90€ (interyard GmbH)

Bei den Datingportale dailyflirt.de und seitensprungrevier.de sollte man bei der Anmeldung aufpassen: Auf den Portalen wird zunächst ein 14 Tage Testzugang für 1€ angeboten. Das ist an sich ein tolles Angebot – aber leider findet man auf der letzten Seite des Bestellprozesses (am rechten Rand) einen versteckten Hinweis, dass sich dieser Testzugang nach den 14 Tagen automatisch um monatlich 89,90€ verlängert. Und zwar mit einer Laufzeit von sechs Monaten. Das ergibt eine Forderung von mindestens 539,40€, die man an die Firma Interyard GmbH bezahlen soll.

So verhalten Sie sich richtig:

Reagiert man auf die Mahnungen gar nicht reagiert, verlängert sich der angebliche Vertrag nach den sechs Monaten jeden Monat weiter. Letztendlich streitet man also immer über höher Beträge, weshalb es sinnvoll ist, die Forderung zumindest einmal richtig zurückzuweisen.

Wir empfehlen Ihnen den Vertrag anzufechten, zu widerrufen und hilfsweise zu kündigen – z. B. vorab per E-Mail und dann per Einschreiben, damit man einen Zustellnachweis besitzt.

Rektion der Interyard GmbH

Viele unserer Mandanten berichten uns, dass deren Schreiben von der Gegenseite einfach ignoriert werden und keinerlei Antwort hierauf erhalten. Nur selten erhält man eine Kündigungsbestätigung.

Wenn man nun nicht bezahlt, kann Interyard Inkassobüros oder Anwaltskanzleien mit der Einziehung der Forderung beauftragen. Hierbei wird dann aber meist nur der jeweils angefallene Betrag angemahnt. Denkt man sich “ok, ich will meine Ruhe, dann zahle ich das einmalig”, ist es wahrscheinlich, dass man später auch danach noch weitere Rechnungen von interyard erhält.

Wir behandeln Ihr Problem vertraulich.

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Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt