Sim-Com GmbH: Doppelte Kosten durch doppelte Verträge nach Tarifwechsel?

Viele unserer Mandanten haben Probleme bei Verträgen mit der Firma Sim-Com:

Die Firma Sim-Com GmbH (An der Spreeschanze 10, 13599 Berlin) vereinbart mit unseren Mandanten telefonisch einen Beratungstermin mit Geschäftskunden. Sim-Com bietet eine Überprüfung der bestehenden Handyverträge an. Von dem persönlichen Beratungsgespräch wird ein Beratungsprotokoll erstellt und man erhält Angebote für neue Verträge. Im Idealfall entscheidet man sich nun für einen Tarifwechsel seines Mobilfunkvertrages und erteilt Sim-Com eine Vollmacht, damit diese einen Tarifwechsel veranlassen kann. Soweit so gut.

Unregelmäßigkeiten bei der Beratung

Unsere Mandanten haben uns jedoch unabhängig voneinander berichtet, dass diese sich aus unterschiedlichen Gründen nicht richtig beraten gefühlt haben. Diese Gründe wurden uns berichtet:

  • Der Berater hat während des Gesprächs nicht deutlich darauf hingewiesen habe, dass der alte Mobilfunkvertrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit parallel weiterläuft. Dies hat zur Folge, dass unsere Mandanten über einen langen Zeitraum die Grundgebühr „doppelt“ zahlen müssen: Einmal an den alten und einmal an den neuen Handy-Provider.
  • Außerdem seien teilweise während dem Beratungsgespräch die Bruttopreise des alten Handyvertrages mit dem Nettopreis des neuen Vertrages verglichen worden.

Fühlen Sie sich ebenfalls getäuscht?

Es reicht nicht, dass Sie den Vertrag einfach nur zu widerrufen, da für gewerbliche Kunden kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob Sie den Vertrag vielleicht nicht doch als Verbraucher geschlossen haben. Wir empfehlen daher vorsorglich, alle Verträge in einem Schreiben zu widerrufen, anzufechten, außerordentlich und hilfsweise ordentlich zu kündigen. Führen Sie hierbei auch die Gründe für die Anfechtung auf, also warum Sie sich z. B. getäuscht fühlen. Wir empfehlen Ihnen das Schreiben vorab per E-Mail und dann z.B. per Fax oder Einschreiben an Sim-Com und an den neuen Handyanbieter zu verschicken. Den Zustellnachweis müssen Sie mindestens drei Jahre lang aufbewahren.

Unserer Erfahrung nach akzeptiert Sim-Com meist die vorzeitige Beendigung des Vertrages nicht und teilt mit, dass Gewerbetreibende den Vertrag nicht widerrufen können. Der neue Handyanbieter zeigt sich zumindest am Anfang auch nicht beeindruckt und versendet Vertragsunterlagen und SIM-Karten an die neuen Kunden.

Benötigen Sie rechtliche Unterstützung gegen Sim-Com oder Ihren neuen Handyanbieter?

Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

Hier finden Sie unseren Fragebogen über die Firma Sim-Com GmbH zum Download oder Online ausfüllen:

Durch den Einsatz einer persönlichen WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland.

Update: Wir haben zwischenzeitlich noch weitere Rechtstipps über Sim-Com veröffentlicht.

Alexander Hufschmid
Rechtsanwalt

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